Informationen zur Datenerhebung
21. Juli 2020 | Veröffentlicht von Julia unter Allgemein, Covid-19 |
Wir sind gesetzlich verpflichtet, eure Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer oder Email) zu erheben, um die Kontaktnachverfolgbarkeit bei möglichen Covid-19 Infektionen sicherzustellen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO i.V.m. § 32 S. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG und § 1 Abs. 8
Die Kontaktdaten sind auf Verlangen an die Gesundheitsämter zu übermitteln, wenn dies für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Die Daten werden für die Dauer von einem Monat gespeichert und danach unwiederbringlich gelöscht, wenn keine anderen Aufbewahrungspflichten (z.B. nach dem Bundesmeldegesetz) bestehen.
Ihr haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Dies ist hier der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bayern
Da wir gesetzlich verpflichtet sind, eure Kontaktdaten zu erheben, können wir euch nicht bedienen, wenn ihr eure Daten nicht angebt.