Der Beirat ist das geschäftsführende Organ des Jugendzentrums und unter anderem für die Programmgestaltung zuständig. Er muss im Sinne der Grundsätze der Satzung tätig werden.
Er setzt sich zusammen aus:
– den durch die Vollversammlung gewählten, maximal 8 Personen
– den bei Bedarf berufenen zwei Personen
– zeitlich befristeten Hilfskräften
– den hauptamtlichen Mitarbeitern des Hauses.
Die Aufgaben des Beirats sind:
– Vertretung des Jugendzentrums in der Öffentlichkeit
– Koordination der im Jugendzentrum vertretenen Gruppen
– Sicherung der innerbetrieblichen Ordnung und Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
– Abklärung rechtlicher Probleme
– Einsatz von Finanzmitteln
– Programmgestaltung
– Zulassung und Auflösung von Gruppen
Der Beirat wird in der jährlich stattfindenden Vollversammlung gewählt. Wählbar ist jede:r Jugendliche ab 15 Jahren, wählen darf jede:r ab 12 Jahren.
Die Satzung in der die Aufgaben festgeschrieben sind findest du hier: