Jugendzentrum
Alte Post e.V.

Denkmalplatz 1, 90579 Langenzenn

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0174 9091326

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Der Beirat

Der Beirat ist das geschäftsführende Organ des Jugendzentrums und unter anderem für die Programmgestaltung zuständig. Er muss im Sinne der Grundsätze der Satzung tätig werden.

Er setzt sich zusammen aus: 

– den durch die Vollversammlung gewählten, maximal 8 Personen

– den bei Bedarf berufenen zwei Personen

– zeitlich befristeten Hilfskräften

– den hauptamtlichen Mitarbeitern des Hauses.

Die Aufgaben des Beirats sind:

– Vertretung des Jugendzentrums in der Öffentlichkeit

– Koordination der im Jugendzentrum vertretenen Gruppen

– Sicherung der innerbetrieblichen Ordnung und Überwachung der Einhaltung der Hausordnung

– Abklärung rechtlicher Probleme

– Einsatz von Finanzmitteln

– Programmgestaltung

– Zulassung und Auflösung von Gruppen

Der Beirat wird in der jährlich stattfindenden Vollversammlung gewählt. Wählbar ist jede:r Jugendliche ab 15 Jahren, wählen darf jede:r ab 12 Jahren.

Die Satzung in der die Aufgaben festgeschrieben sind findest du hier:

https://www.altepost.org/2010/die-satzung-der-alten-post/

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